Häufig gestellte Fragen zu Krankenkassen
Bezuschusst meine Krankenkasse Kieser Training?
Mit der Änderung des Handlungsleitfadens der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von § 20 Abs. 1 und 2 SGB V im Februar 2006 sowie einem dazugehörigen Schreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA), welches an alle Krankenkassen verschickt wurde, ist eine Bezuschussung von Mitgliedschaftsbeiträgen in Sportvereinen und Fitnessstudios nicht mehr zulässig. Somit haben alle Kassen die Bezuschussung von Fitnessstudios eingestellt.
Speziell für die Bezuschussung über § 20 SGB V haben wir einen Kurs entwickelt, der den Anforderungen des Handlungsleitfadens der Spitzenverbände der Krankenkassen entspricht und bereits von vielen Kassen bezuschusst wird. Zudem gibt es Kassen, die sich im Falle einer Vorschädigung an den Kosten von Kieser Training beteiligen, sofern eine ärztliche Bescheinigung sowie ein Teilnahmenachweis vorgelegt werden kann. Nähere Informationen zu den Kursen erhalten Sie in unserem Kieser Training-Betrieb in Ihrer Nähe. Unsere Instruktoren stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, welche Voraussetzungen für eine Bezuschussung oder Kostenübernahme erfüllt sein müssen.
Kann ich einen Nachweis über regelmäßiges Training erhalten?
Einen Nachweis über regelmäßiges Training kann Ihnen der Kieser Training-Betrieb vor Ort problemlos aushändigen. Bei bereits vorhandenen Beschwerden kann Ihnen der Kieser Training-Arzt eine entsprechende Indikationsbestätigung ausstellen.
Warum bezuschusst meine Krankenkasse Kieser Training nicht, jedoch Kurse in anderen Fitnessstudios?
Das Feld der Prävention und Rehabilitation ist sehr weitläufig und wird von den Kassen sehr unterschiedlich gehandhabt. Kieser Training ist primär Dienstleister für gesundheitsorientiertes Krafttraining an Maschinen im präventiven und therapeutischen Bereich. Wir freuen uns, wenn Krankenkassen unsere Arbeit und die daraus resultierenden Ergebnisse anerkennen und ihre Versicherten bei ihrem Vorhaben unterstützen, selbstverantwortlich etwas für ihren Bewegungsapparat zu tun.
Wir sind gerne bereit, mit Kassen zu kooperieren und Auskünfte zu geben oder Informationsmaterial zu versenden. Die Entscheidung, ob eine Bezuschussung gewährt wird, liegt nicht bei uns, sondern obliegt der Kasse selbst.
